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Vorgehensweise

Gesetzliche Anforderungen und Vorgehensweise

Mit den unter Recht einsehbaren Gesetzen und Erlassen hat der Gesetzgeber die Anforderungen festgelegt und so den Weg für den kostengünstigen, elektronischen Versand von Rechnungen geebnet.

Wie werden nun die gesetzlichen Anforderungen als Signaturdienst umgesetzt?

Voraussetzung für den Start des Massensignaturdienstes ist, dass mindestens eine Chipkarte funktionsbereit (PIN-Eingabe war erfolgreich) am MediaTrust-Signaturserver angeschlossen ist.

Bevor der Dienst seine Signaturfunktionalität ausführt, wird aus Qualitätssicherungsgründen überprüft, ob das auf der Chipkarte enthaltene, qualifizierte Zertifikat des Rechnungserstellers gültig, d.h. im Verzeichnisdienst des T-Telesec-TrustCenters vorhanden und nicht gesperrt ist. Bei positiver Rückmeldung ist der Signaturserver einsatzbereit. Eine Lastverteilung beim Anschluss mehrerer Chipkartenleser oder eines Chipkartenracks erfolgt automatisch.
Ausgehend von einem Rechnungsdatensatz (Dateiverzeichnisschnittstelle zum Kundensystem) wird dieser Rechnungsdatensatz zunächst in einem Massensignaturverfahren elektronisch signiert.

Aus Qualitätssicherungsgründen und zum Nachweis, dass es sich bei der erstellten elektronischen Signatur um eine qualifizierte elektronische Signatur mit freiwilliger Anbieterakkreditierung handelt, wird unmittelbar nach der Signaturerzeugung mittels einer zertifizierten Prüfbibliothek für elektronische Signaturen diese Eigenschaft überprüft. Fällt diese Prüfung negativ aus, bricht der Signaturdienst mit einer Fehlermeldung ab, ansonsten werden der Rechnungsdatensatz und die qualifizierte Rechnungsignatur im Ausgabeverzeichnis abgelegt. Während des Prüfvorganges wird das Signaturzertifikat aus der Chipkarte ausgelesen und ebenfalls in das Ausgabeverzeichnis abgelegt.



 
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