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Hintergrund

 

Die deutsche Bundesregierung sieht starken Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, der stark ansteigt und dramatische Größenordungen erreicht. So verweist der deutsche Bundesfinanzminister Hans Eichel in seiner Rede zu den „Überlegungen der Bundesregierung für eine grundlegende Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs“ vor dem Steuerforum des Zentralverbandes des deutschen Handwerks vom 30.04.2004 auf eine Schätzung des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung für das Jahr 2001, „dass durch verschiedene Formen der Steuerhinterziehung Umsatzsteuerausfälle in Höhe von rund 14 Mrd. € entstanden sind. Für das Jahr 2003 geht das Institut von einem Betrugsvolumen von rd. 17,3 Mrd. € aus. Wenn es uns gemeinsam gelingt, den Steuerbetrug zurückzudrängen, hätten alle staatlichen Ebenen weniger Haushaltsprobleme!“

Vor diesem Hintergrund ist leicht zu verstehen, dass der Vorsteuerabzug bei elektronisch übermittelten Rechnungen nur dann gewährt wird, wenn die Integrität elektronischer Rechnungen nachgeprüft und der Aussteller eindeutig identifiziert werden kann. Insbesondere liegt in der Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierung des Rechnungserstellers die Erfordernis qualifizierter Ausstellerzertifikate begründet, da nur bei qualifizierten Zertifikaten ein für die eindeutige Identifizierung nachvollziehbarer Registrierungsprozess garantiert ist.

Der Rechnungsempfänger hat nur einen geringen Vorteil vom Einsatz elektronischer Signaturen. Er kann über eine Signatur und Zertifikatsprüfung zwar die formale Integrität der Rechnungsdaten und die Identität des Rechnungserstellers überprüfen, die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Rechnungsdaten ist aber weiterhin wie gewohnt durchzuführen, da weder die elektronische Signatur noch das Ausstellerzertifikat eine Aussage über die Richtigkeit der Rechnungsdaten erlauben.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Notwendigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur über elektronisch übermittelte Rechnungsdaten vornehmlich der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs dient. Aus diesem Grund besteht auch für den Rechnungsempfänger die Pflicht, die für eine Signatur- und Zertifikatsprüfung notwendigen Prüfschlüssel zu archivieren, so dass bei einer Steuerprüfung alle Prüfschritte unmittelbar nachvollzogen werden können.

Die Anfragen nach einer Komplett-Lösung für den gesetzeskonformen Massenversand elektronischer Rechnungen steigen merklich an. Kunden fragen nach einer schnellen, einfachen und kostengünstigen Lösung auf Produktbasis bzw. als Service über einen Application Service Provider.

 



 
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